AGB

AGB – Ziel Mandate

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Adis Milak, Forchstrasse 8a, 8008 Zürich.

1. Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Erbringen der Dienste durch Ziel Mandate an den Kunden. Sie gelten für alle Verträge, die Ziel Mandate mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

1.2 Es werden keine Verträge mit Privatpersonen und Verbrauchern geschlossen.

1.3 Ziel Mandate erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB. Abweichende AGB des Kunden werden zurückgewiesen, es sei denn Ziel Mandate hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

1.4 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Zur Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Zustimmung von Ziel Mandate notwendig. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Zustimmung von Ziel Mandate aus.

2. Gegenstand der Leistungen und Erfüllung

2.1 Für den Gegenstand der Leistung seitens Ziel Mandate gilt folgendes:

Ziel Mandate betreut die Kunden insbesondere in ihren Weblösungen, bei ihrer Positionierung, der Zielgruppenrecherche, der Erstellung von Web-Inhalten, beim Design und den Werbetexten, der Nutzung von Social Media Netzwerken und organisch und über Werbeanzeigen sowie dem Bereich Vertrieb. Ziel Mandate setzt für ihre Kunden geplante Vorhaben in den o.g. Bereichen um. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der digitalen Mandatsgenerierung. Ziel Mandate übernimmt im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich schriftlich abweichendes vereinbart wurde. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Vereinbarung von Ziel Mandate aus.

2.2 Ziel Mandate ist verpflichtet seine Dienstleistung sorgfaltsgemäß zu erbringen. Ziel Mandate ist berechtigt Unterstützung Dritter einzuholen.

2.3 Sämtliche Fristen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch Ziel Mandate beginnen erst nach Zahlung der Rechnung und nachdem alle erforderlichen Mitwirkungspflichten in vollem Umfang vom Kunden vorliegen.

2.4 Ziel Mandate steht ein Leistungsbestimmungsrecht bzgl. der Art und Weise der Leistungserbringung.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Der Vertragsschluss kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande.

Der Vertrag zwischen Ziel Mandate und dem Kunden kann entweder schriftlich, fernmündlich (Telefon, Videochat, etc.) oder mündlich erfolgen.

Wenn vom Kunden angefordert, erfolgt nur eine Auftragsbestätigung mit Details zur Zusammenarbeit.

3.2 Bei fernmündlich (insbesondere über Telefonat/Videochat) zustande kommenden Verträgen zwischen Ziel Mandate und dem Kunden willigt der Kunde in die Aufzeichnung ein. Die Aufzeichnung erfolgt ausschließlich zu Beweis- und Dokumentationszwecken.

4.Mitwirkungspflicht/Abnahmepflicht des Kunden

 4.1 Zur Einhaltung seiner Leistungspflichten ist Ziel Mandate auf Unterstützung des Kunden angewiesen. Der Kunde ist verpflichtet bei der Leistungserbringung seitens Ziel Mandate mitzuwirken, indem er seinen Mitwirkungspflichten im vollen Umfang und fristgerecht nachgeht.

4.2 Erfolgen die Mitwirkungshandlung bzw. die Unterstützungshandlung des Kunden nicht, hat es keine Auswirkung auf die Vergütungspflicht des Kunden.

4.3 Werden an gewissen Stellen im Aufbauprozess keine Informationen oder Zugänge von dem Kunden vorliegen, wird der betreffende Bereich erstmal nach unseren Erfahrungen, die in der Vergangenheit schon funktioniert haben aufgebaut. Liegen die Informationen vor, so kann Ziel Mandate die Daten anpassen, insofern der Kunde Änderungswünsche hat.

4.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erbringt Ziel Mandate grundsätzlich alle ihre Leistungen nach dem Dienstvertragsrecht.

4.5 Sollte ausnahmsweise eine vereinbarte Leistung seitens Ziel Mandate dem Werkvertragsrecht unterliegen, so gilt folgendes:

  • Ziel Mandate ist berechtigt vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
  • Der Kunde ist verpflichtet die (Teil-)Leistung zu überprüfen und auf Mängel zu untersuchen. Ziel Mandate wird die Mängel anschließend beheben.
  • Nach erfolgter Überprüfung ist die Abnahme durch den Kunden unverzüglich zu erklären. Erfolgt die Abnahme nicht unverzüglich, so gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb von 7 Tagen die Mängel/Verbesserungswünsche nicht schriftlich mitteilt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Kunde. Ziel Mandate ist ferner berechtigt den Kunden mit Setzung der Frist von 7 Tage zur Abnahme aufzufordern.
  • Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. In diesem Falle ist der Kunde vorleistungsverpflichtet.
  • Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

4.6 Im Rahmen der Strategieberatung per Videokonferenz fällt ein Zeitaufwand von 60-90 Minuten seitens der Berater der Ziel Mandate an. Sollten die Interessenten diesen kostenfreien Termin unter 24 Stunden vor Beginn der Videokonferenz absagen, fällt eine Aufwandsentschädigung von 150€ CHF an.

5.Laufzeit/Rücktritt/Kündigung

5.1 Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.

5.2 Ein Kündigungsrecht des Kunden besteht nicht.

5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

5.4 Der Vertrag hat eine feste Laufzeit.

6. Verzug des Kunden

6.1 Befindet sich der Kunde im Verzug mit seiner fälligen Zahlung, so behält Ziel Mandate sich vor, seine Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrages einzustellen.

6.2 Ziel Mandate hat das Recht den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn sich der Kunde mit der seiner fälligen Zahlung zwei Monate im Verzug befindet. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. Ziel Mandate muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart, durch anderweitigen Einsatz erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.

6.3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln des Verzugs.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Die Vergütung von Ziel Mandate findet nach Abschluss des Vertrages mit Erstellung der Rechnung statt, und zwar sofort, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.  Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Vereinbarung von Ziel Mandate aus.

7.2 Die Preise, die angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Alle Preise sind in CHF und exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer zu verstehen.

7.3 Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung, TWINT, es sei denn, es wurde abweichendes vereinbart.

7.4 Ziel Mandate ist berechtigt, fällige Forderungen von Drittanbieter einziehen zu lassen.

7.5 Kann der Betrag per Drittanbieter nicht eingezogen werden, so muss der Kunde ihn innerhalb drei Werktagen an Ziel Mandate überweisen.

8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

8.1 Gegen Ansprüche von Ziel Mandate kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung in einem gegenseitigen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.

8.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten.

 

9. Haftung

9.1 Ziel Mandate haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9.2 Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur für Schäden aus:

  • a)  der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • b) der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.

 10.Datenschutz und Datensicherheit

10.1 Sollten personenbezogene Daten erhoben werden, weist Ziel Mandate die Vertragspartei ausdrücklich darauf hin und holt Ihr vorheriges Einverständnis dazu. Ziel Mandate verpflichtet sich dazu keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Vertragspartei hat zuvor eingewilligt. Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

10.2 Ziel Mandate weist sie darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann.  Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden.

In diesem Zusammenhang stellt der Kunde Ziel Mandate wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung und des Datenschutzgesetzes in vollem Umfang frei. Dies gilt nicht, wenn Ziel Mandate die Verstöße alleine zu vertreten hat.

11. Nutzungsrechte und Urheberrecht

11.1 Alle in Verbindung mit den Dienstleistungen von Ziel Mandate stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen (an allen Bildern, Videos, Texten, Datenbanken), verbleiben bei Ziel Mandate. Dem Kunden werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine vertragsgemäße Nutzung der Dienstleistungen für die Dauer der Vertragslaufzeit erforderlich sind. Das Anbieten, Weitergeben an Dritte oder die Nutzung im gewerblichen Kontext, der vermittelten Inhalte oder der zur Verfügung gestellten Strategien, Vorlagen und Konzepte ist verboten. Hat der Kunde vor, Dritten Nutzungsrechte an den erbrachten Inhalten einzuräumen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung von Ziel Mandater. Ferner ist die Vervielfältigung der Inhalte untersagt.

11.2 Verstöße gegen 12.1 werden bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.

12. Rechte Dritter

12.1 Stellt der Kunde Ziel Mandate Material zur Verfügung (Fotos, Videos), das Ziel Mandate bei der Werbeanzeige verwenden soll/kann, so gewährleistet der Kunde, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

12.2 Der Kunde stellt Ziel Mandate in diesem Zusammenhang wegen Verstöße gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.

13.Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

13.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zürich.

Kontakt

© 2022 Ziel Mandate

Einschätzung

Bitte füllen Sie das untenstehende Formular aus, und wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden.

Kontakt Information
Bevorzugte Datums- und Uhrzeitauswahl